Jetzt   Fenster   und   Haustüren   wechseln   und   20 % Steuern sparen

20 % Steuerliche Förderung

Das Klimaschutzpaket des Bundes für energetische Modernisierungen macht es möglich.
Wir beraten Sie, wie Sie mit uns Ihren 20%igen Steuervorteil erhalten. Wie profitieren Sie von der Neuregelung des Klimaschutzprogrammes? Ganz einfach: Mit uns und unseren Fenstern und Haustüren von Faust. Denn so einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Ab 1.1.2020 können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme wie den Einbau neuer Fenster oder Haustür durch uns steuerlich geltend machen. Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000 (also max. € 40.000) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Wie erhalten Sie die Steuererstattung?
Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der Bafa (KfW) für Ihre Fenstersanierung oder Haustürensanierung beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung.
1. Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein.
2. Nach Abschluss der Maßnahmen muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
3. Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
4. Es müssen bei Fenster und Haustüren bestimmte Wärmedämmwerte eingehalten werden.

Werden Ihre Fenster und Ihre Haustüren gefördert?
Die Voraussetzungen für Sie sind einfach. Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein. Ihre Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die durch Sie selbst bewohnt wird. Anders als bei Förderungen der KfW müssen Sie die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

Was müssen Sie dem Finanzamt vorlegen?
Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der Bafa (KfW) für Ihre neuen Fenster beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung.
1. Lediglich eine ordentliche Rechnung von uns als Fachunternehmen.
2. Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung).
3. Eine Fach Unternehmer Erklärung von uns, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.

Wenn Sie der 20% Steuerbonus interessiert, sprechen Sie persönlich mit uns.


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